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C: Antonioguillem, Adobe Stock, #165061107
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Hilfreiches für Schulabgänger und künftige Azubis

Auch in diesem Sommer lassen wieder zahlreiche junge Menschen die Schuljahre hinter sich. Sie sehen sich vielen neuen Herausforderungen gegenüber, denn der Eintritt ins Berufsleben ist nicht einfach und will gut geplant sein. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Formalitäten, die künftige Azubis vorab kennen sollten.

Lohnsteuerkarte
Mit der Zahlung eines Gehalts entsteht die Anforderung, seine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber zu hinterlegen. Die Lohnsteuerkarte wird beim Einwohnermeldeamt beantragt und sollte am ersten Arbeitstag mitgebracht werden.

Ärztliche Untersuchung
Für minderjährige Azubis ist über das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt, dass Jugendliche vor Beginn ihrer Ausbildung eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen müssen. Die Bescheinigung dieser Untersuchung wird dem Arbeitgeber vorgelegt. Wichtig: Die Bescheinigung darf nicht älter als 14 Monate sein.

Rentennachweis
Auch wenn es noch zu früh scheint, aber das Thema Altersversorgung beginnt bereits mit der Ausbildung. Auch hier benötigt der Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung, die auf Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt wird. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Anmeldung dafür.

Bankkonto
Der eigene Lohn erfordert eine eigene Bankverbindung. Azubis sollten rechtzeitig mit Beginn der Ausbildung ein eigenes Konto eröffnen.

Vermögensbildung
Einige Arbeitgeber zahlen ihren Azubis vermögenswirksame Leistungen und unterstützen sie so dabei, im Laufe der Zeit ein kleines Vermögen aufzubauen. Vermögensbildende Leistungen können in einen Bausparvertrag oder in eine Lebensversicherung angelegt werden. Die Leistungen werden nicht ausgezahlt, sondern direkt an das Unternehmen der Wahl überwiesen.

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