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Fotolia.com/#95987178/chalabala
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Warum Hun­de­hal­ter eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung haben soll­ten

Etwa sieben Millionen Hunde leben in Deutschland. Die meiste Zeit sind sie friedlich und artig. Es gibt aber auch Ausnahmen. Beispiel: Der Hund reißt mit seinem Schwanz in der Wohnung der Freunde eine teure Vase zu Boden. Oder eine Passantin stürzt, erschrocken vom Bellen, vom Fahrrad und bricht sich ein Bein. Viele Unfälle sind möglich, gemein haben alle Konstellationen eines: Der Hundehalter muss für den Schaden aufkommen, den sein Hund anderen zufügt. Der Halter haftet dafür mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe – im schlimmsten Fall bis zum finanziellen Ruin. Hat er dagegen eine Hundehalterhaftpflicht, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden.

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung leistet bei

  • Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

Halter haftet unabhängig vom eigenen Verschulden für seinen Hund

Von einem Hund kann potentiell eine Gefahr ausgehen. Deshalb gilt hier rechtlich die Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Halter automatisch für die Schäden verantwortlich ist, die sein Hund verursacht. Auch wenn er während der Entstehung des Schaden gar nicht anwesend war oder sich in jeglicher Hinsicht völlig korrekt verhalten hat, muss er finanziell für die Schäden aufkommen.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung trägt die Kosten für alle Schäden, die der Hund anderen zugefügt hat. Vergleichbar einer privaten Haftpflichtversicherung kommt auch die Hunde-Police nicht für die eigenen Schäden auf. Das gilt, wenn etwa Familienmitglieder vom eigenen Hund verletzt werden. Rechtlich gesehen gelten sie nicht als Dritte, sondern werden wie der Halter behandelt. Wird ein Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, leistet nur die private Unfallversicherung. 

Gesetzliche Regelungen: Pflichtversicherungen für Hundehalter

Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Hamburg: In diesen fünf Bundesländern sind alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. In Bayern können die Behörden die Genehmigung zum Halten gefährlicher Hunde davon abhängig machen, ob eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Zu den gefährlichen Hunden zählen zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pit Bull Terrier. Einzige Ausnahme in dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern: hier besteht gar keine Versicherungspflicht.

Hund, Katze, Pferd: Welche Versicherung leistet?

Hunde und Pferde haben eines gemeinsam: Ihre Halter sollten für die Tiere möglichst eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, wenn sie nicht mit ihrem eigenen Vermögen für Schäden herangezogen werden wollen. Anders ist es bei Katzen, Nagetieren oder anderen zahmen Haustieren: Wenn diese Tiere etwas zerstören, kommt die private Haftpflichtversicherung dafür auf.

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