Pressemitteilung -
Es wird stürmisch – jetzt alles windsicher machen
- Bei Stürmen im Jahr 2020 entstanden 99 Prozent der Schäden durch den Wind
- 95 Prozent der Sturmschäden waren Sachschäden – nur rund vier Prozent Kfz-Schäden
- Wohngebäude- und Hausratversicherungen sind guter Basisschutz
- Teilkasko übernimmt Kosten bei unmittelbaren Sturmschäden am Auto
- Grundstückbesitzer in der Pflicht
- Die Schaden-Hotline der Gothaer: 030 / 5508-81508
Ab der Nacht zu Donnerstag (11. März 2021) soll es ungemütlich werden: Der Deutsche Wetterdienst warnt ab Donnerstag und bis einschließlich Samstag vor stürmischen Böen bis Sturmböen. Alles windsicher machen ist also eine gute Idee, denn auch die Schadenzahlen der Gothaer Versicherung zeigen: Bei Orkantiefs aus dem Jahr 2020 entstanden die meisten Schäden durch den starken Wind, der etwa Häuser beschädigte oder zu Personenverletzungen führte. Autos waren dabei sicherer: Nur ein Bruchteil der Schäden entstand an ihnen.
Wenn in den kommenden Tagen stürmisch wird, sollten gerade Hausbesitzer gut vor- und nachsorgen: Kontrollieren, ob nicht Dachziegel oder Gartengeräte bei Sturmböen zur umherfliegenden Gefahr werden könnten und – wenn der Sturm vorbei ist – eventuelle Schäden dokumentieren. Mieter sollten vor allem Blumentöpfe auf ihren Balkonen sichern.
Elementarversicherung deckt Kosten nach dem Sturm
Sturm- und Hagelschäden sind in der Regel in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Der Gebäudeversicherer ersetzt beispielsweise die Kosten für abgedeckte Dächer, umgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume. Voraussetzung hierfür ist, dass der Sturm die Windstärke acht, mindestens 62 Kilometer pro Stunde, erreicht hat. Hat ein Sturm ein Dach abgedeckt und es regnet in Folge herein, so ersetzt die Hausratversicherung den Folgeschaden an der Wohnungseinrichtung.
Richtiges Vorgehen im Schadenfall: erst dokumentieren, dann aufräumen
Ein durch Sturm entstandener Schaden sollte sofort dokumentiert, also fotografiert werden, bevor es ans Aufräumen geht. Auch eine kurze Auflistung aller Teile und Gegenstände, die durch den Sturm zerstört wurden, ist wichtig. So kann die Versicherung den Schaden besser abschätzen und Ersatzzahlungen leisten. Die meisten Versicherungen haben zu diesem Zweck eine 24-Stunden-Hotline.
Haftung durch den Grundstückbesitzer
Wird ein Auto durch einen morschen Baum beschädigt oder gar eine Person durch herabfallende Dachziegeln verletzt, steht der Grundstückbesitzer durch die Verkehrssicherungspflicht in der Verantwortung. Der Grundstückeigentümer sollte daher regelmäßig die Gebäude und das Grundstück auf mögliche Gefahrenquellen prüfen. Das gilt etwa für Bäume, lose Dachziegel, Blumentöpfe auf Balkonen und Fensterbänken oder für den Gartenzaun.
Schäden am Auto
Ob geparkt oder während der Fahrt – wird das Auto unmittelbar durch den Sturm von mindestens 62 Stundenkilometern (Windstärke acht) beschädigt, greift bereits die Teilkasko. Ist der Schaden jedoch selbstverschuldet, beispielsweise indem der Fahrer gegen einen bereits umgestürzten Baum auf der Straße fährt, greift die Versicherung nicht. Einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.
Die Gothaer Sicherheitstipps für stürmische Zeiten:
- Lose Gegenstände an Haus und Wohnung – Blumentöpfe, Dachziegel, Gartengeräte – sichern
- Elementarversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Naturereignissen
- Schaden vor den Aufräumarbeiten dokumentieren
- Grundstückbesitzer in der Verkehrsversicherungspflicht
- Kfz-Sturmschäden sind durch die Teilkasko abgedeckt
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Der Gothaer Konzern gehört mit 4,1 Millionen Mitgliedern und Beitragseinnahmen von 4,5 Milliarden Euro zu den großen deutschen Versicherungskonzernen und ist einer der größten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in Deutschland. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.