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Hochwasser und Starkregen können Keller überfluten. Welche Versicherungen dann wichtig sind, erklärt die Gothaer.
Hochwasser und Starkregen können Keller überfluten. Welche Versicherungen dann wichtig sind, erklärt die Gothaer.

Pressemitteilung -

Starkregen: Wer zahlt für den vollgelaufenen Keller?

  • Wohngebäude- und Hausratversicherungen allein nicht ausreichend
  • Umfassender Versicherungsschutz im Falle von Starkregen und Überschwemmungen nur mit zusätzlicher Elementardeckung
  • Fünf Tipps zum Vorgehen im Schadenfall

Köln, 4. Februar 2020 – Nach Sturmtief Lolita gab der Deutsche Wetterdienst Anfang der Woche die nächste Unwetterwarnung heraus: In Baden-Württemberg – vor allem im Allgäu und im Nordschwarzwald – soll es in den kommenden Tagen zu Hochwasser kommen. Die Ursache sind starke Niederschläge von bis zu 80 Liter pro Quadratmetern. Der Gothaer Experte Steffen Bolzmann informiert: Hausbesitzer, die Sorge vor den finanziellen Folgen eines überschwemmten Kellers haben, sollten ihre Versicherungspolicen prüfen. Denn nur mit dem Zusatz einer Elementarversicherung sind die Instandsetzungen nach Starkregen und Überschwemmungen auch in der Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt.

Was viele Immobilienbesitzer nicht wissen: Wohngebäude- und Hausratversicherung decken nicht alle Naturereignisse ab. „Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig“, erklärt Steffen Bolzmann, Leiter Produktmanagement Sach- und Sondervereinbarungen bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG. „Nur dann ist eine Übernahme der Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks durch die Versicherung möglich.“

Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt wiederum für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf – diese ersetzt bei Schäden den Wiederbeschaffungswert. Hagelschäden an Autos sind übrigens über die Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung abgedeckt.


Wie sollten sich Versicherungsnehmer im Schadenfall verhalten?

  • Schaden sofort melden: Den Schaden so schnell wie möglich beim Versicherer melden. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann später nachgereicht werden.
  • Folgeschäden vermeiden: Versicherungsnehmer sollten alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – zum Beispiel beschädigte Dachfenster mit einer Plane abdecken, Wasser abpumpen oder Einrichtungsgegenstände, sofern ohne Gefährdung möglich, aus dem Keller in Sicherheit bringen.
  • Dokumentieren: Versicherungsnehmer sollten Schäden in Fotos und Videos genau festhalten.
  • Rücksprache: Bevor Versicherungsnehmer eine Reparatur in Auftrag geben, sollten sie unbedingt Rücksprache mit ihrem Versicherer halten.
  • Archivieren: Quittungen, beispielsweise von Reparaturarbeiten, für die Steuererklärung aufheben.

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