Direkt zum Inhalt springen
Welche Versicherungen sollte ich an Karneval auf meiner Seite wissen? Die Gothaer erklärt's!
Welche Versicherungen sollte ich an Karneval auf meiner Seite wissen? Die Gothaer erklärt's!

Pressemitteilung -

Versicherungsschutz an Karneval – die sechs wichtigsten Fragen

  • Eins, zwei, Schlägerei: Wer zuschlägt, zahlt
  • Schäden „aus Versehen“: Privathaftpflicht regelt
  • Sternhagelvoll: Kampftrinker riskieren Versicherungsschutz
  • Karneval im Büro: gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nur beim offiziellen Teil


Köln, 18. Februar 2020 – Dieser Tage wundert sich niemand über Krümelmonster in der U-Bahn, über Schneewittchen und Freddy Krüger, die Händchen haltend durch die Stadt ziehen oder über eine Horde Gartenzwerge mit Konfettikanonen – schließlich herrscht die fünfte Jahreszeit. Ohne den Spielverderber spielen zu wollen: Wenn der Karneval ab Donnerstag seine Hochphase erreicht, können ausgelassener Spaß, wildes Gedränge in den Kneipen und ja, auch der ein oder andere Tropfen Alkohol zu Unfällen und Sachschäden führen. Hier die wichtigsten Versicherungsfragen für die jecke Karnevalszeit:

1. Ich rutsche in einer Kneipe oder auf der Straße aus oder schneide mich an zerbrochenen Gläsern, wer zahlt meine Arztkosten?

Das ist ein Fall für die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Der behandelnde Arzt rechnet die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Sind die Verletzungen aber so schwer, dass Langzeitfolgen entstehen, ist der Verletzte mit einer privaten Unfallversicherung auf der sicheren finanziellen Seite.

2. Drinkste eine met: Bin ich trotz Alkoholkonsum noch versichert?

Die meisten Versicherungen decken auch Unfälle und Schäden ab, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Ausschlaggebend ist allerdings immer das Maß: Gegen ein, zwei Gläser zum Anstoßen hat niemand etwas einzuwenden. Problematischer kann es für den werden, der sich systematisch volllaufen lässt. Im schlimmsten Fall verliert der Betrunkene seinen Versicherungsschutz.

3. Was ist, wenn ich mit Getränken oder einer Zigarette aus Versehen jemandem das Kostüm beschädige oder ihm Brandwunden zufüge?

Im Gedränge sind solche Schäden schnell passiert. Da hier nicht vorsätzlich gehandelt wurde, sondern der Schaden aus Versehen passierte, kommt die Privathaftpflichtversicherung für die Forderungen des Geschädigten auf. Ohnehin und auch außerhalb vom Karneval gilt: Die private Haftpflichtversicherung ist mit die wichtigste Versicherung, die jeder haben sollte.

4. Ich gerate in eine Schlägerei – Wer kommt für die Kosten auf?

Dies ist ein heikler Fall, bei dem es darauf ankommt, wer die Schlägerei angefangen hat, beziehungsweise ob beide Parteien zugeschlagen haben. Grundsätzlich gilt: Bei vorsätzlicher Schädigung riskiert man seinen privaten Haftpflichtschutz. Wird man allerdings ungewollt Opfer von Schlägen, muss der Verursacher für die entstehenden Kosten und sogar für eventuelle Spätfolgen aufkommen. Im schlimmsten Fall gehen Personenschäden in die Millionen, besonders bei langen Klinikaufenthalten und anschließender Berufsunfähigkeit. Auf der sicheren Seite ist der Karnevalist daher auch hier wieder mit einer privaten Unfallversicherung.

5. Wie bin ich versichert, wenn ich mir Umzüge ansehe?

Wenn „D’r Zoch kütt“, sind die Jecken durch die Haftpflichtversicherung des Veranstalters geschützt. Ob die in die Menge geworfenen „Kamellen“ einzelne Zuschauer verletzen oder gar Personenschäden durch die Festwägen entstehen –ohne eine Veranstalter-Haftpflicht zur Abdeckung solcher Schäden, darf kein Zug starten. Denn auch wenn die Organisation und Sicherheitsvorkehrungen noch so gut geplant sind, den Zufall kann niemand ganz ausschließen.

6. Ich feiere zuerst auf meiner Firmenfeier – Was ist, wenn dort etwas passiert?

Passiert auf der Party, auf dem direkten Weg dorthin oder dem direkten Weg nach Hause ein Unfall, so ist das auch ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Achtung: Galt die Firmenfeier nur dem „Vorglühen“ und wird nachher noch in kleinen Grüppchen weitergezogen, dann erlischt der Versicherungsschutz, der durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist. Es gilt dann ausschließlich die private Unfallversicherung, die im Regelfall ohnehin rund um die Uhr Versicherungsschutz bietet.

Themen

Kategorien


Der Gothaer Konzern ist mit 4,4 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 4,1 Mio. Versicherten eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden und vielfältige digitale Services und Angebote.

Kontakt

Martina Faßbender

Martina Faßbender

Pressekontakt Konzern Pressesprecherin, Leitung Unternehmenskommunikation +49 221 308-34531
Marina Weise-Bonczek

Marina Weise-Bonczek

Pressekontakt Pressereferentin Gesundheit und Corporate +49 202 438-2718 BarmeniaGothaer, Wuppertal
Ulrich Otto

Ulrich Otto

Pressekontakt Referent für Konzern- und Gesundheitsthemen +49 221 308-34614
Ines Jochum

Ines Jochum

Pressekontakt Referentin für Renten- und Lebensversicherung, Nachhaltigkeit 0221 308 34287
Jule Müller

Jule Müller

Pressekontakt Pressereferentin Kompositversicherungen +49 202 438-1932 BarmeniaGothaer, Wuppertal
Verena Wanner

Verena Wanner

Pressekontakt Pressereferentin Spenden und Sponsoring 0202 438-2010 BarmeniaGothaer, Wuppertal
Martina Cohrs (in Elternzeit)

Martina Cohrs (in Elternzeit)

Pressekontakt Leitung Externe Kommunikation +49 202 438-2834