Pressemitteilung -
Zusammenschluss Barmenia und Gothaer: BCA unterzeichnet
- Im Business Combination Agreement (BCA) Meilensteinplan schriftlich fixiert
- Vollzug des Zusammenschlusses für September, spätestens für Oktober geplant
Köln/Wuppertal, 19. April 2024 – Auf dem Weg zum geplanten Zusammenschluss haben die Barmenia und die Gothaer den nächsten wichtigen Meilenstein erreicht: Die Vorstände beider Unternehmen unterzeichneten ein so genanntes Business Combination Agreement (BCA). „Mit der Unterzeichnung verpflichten wir Vorstände uns, die rechtliche und wirtschaftliche Umsetzung des Zusammenschlusses bestmöglich voranzutreiben und zu fördern“, erläutert Gothaer CEO Oliver Schoeller die Bedeutung des Dokuments.
Im BCA haben die beiden Unternehmen schriftlich fixiert, wie die nächsten Schritte auf dem Weg zum Zusammenschluss aussehen sollen, welche konkreten Maßnahmen dafür notwendig sind und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen er erfolgen soll.
Zusammenführung der Personenversicherer
Dazu gehört beispielsweise das konkrete Vorgehen bei der angekündigten Zusammenführung der Lebensversicherer. So soll in einem ersten Schritt der gesamte operative Geschäftsbetrieb, insbesondere der Bestand der Barmenia Lebensversicherung a. G., auf die Gothaer Lebensversicherung AG übertragen werden. Unmittelbar danach soll die Barmenia Leben auf die Barmenia Versicherungen a.G. verschmolzen werden. Ebenfalls wurde im BCA festgehalten, dass die Verschmelzung der Gothaer Kranken auf die Barmenia Kranken 2025 angestoßen werden soll. Dieser Prozess wird bis zu drei Jahre dauern. „Für unsere Kundinnen und Kunden hat das keinerlei Auswirkungen auf ihren Versicherungsschutz oder ihre Prämien,“ so Andreas Eurich, Vorstandsvorsitzender der Barmenia. „Wir werden ihnen aber mit dem Zusammenschluss eine noch ausgewogenere Palette an Produkten und Services bieten können.“
Eintrag ins Handelsregister soll Ende August beantragt werden
Ein weiterer wichtiger Termin ist die für Ende August vorgesehene Anmeldung zur Eintragung des neuen gemeinsamen Unternehmens in das Handelsregister Köln. Erst wenn dieser Eintrag erfolgt ist, ist der Zusammenschluss tatsächlich vollzogen. Beide Unternehmen gehen davon aus, dass dies Ende September oder Anfang Oktober 2024 der Fall sein wird. Die zukünftige Holdinggesellschaft soll den Namen Barmenia.Gothaer Finanzholding AG tragen.
Standorte und Personalbestand bleiben unverändert
Ebenfalls schriftlich fixiert wurde im BCA, dass die Standorte Wuppertal und Köln unverändert erhalten bleiben sollen und für alle Mitarbeitenden mit dem Tag des Zusammenschlusses eine dreijährige Beschäftigungsgarantie gelten soll.
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