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© Robert Kneschke - fotolia.com
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Die 5 wichtigsten Versicherungen für Studierende

Hörsaal statt Klassenzimmer, Credit Points statt Schulnoten, WG- statt Kinderzimmer: Mit dem Beginn eines Studiums ändert sich auch der Alltag vieler junger Menschen grundlegend. Das hat Folgen für den Versicherungsschutz. Alles über WG-Policen, mehr Sicherheit beim Hochschulsport und die Tatsache, dass man auch als Student berufsunfähig werden kann.

1. Die Hausratversicherung

Studierende, die in eine eigene Wohnung oder in ein WG-Zimmer ziehen, sollten über eine Hausratversicherung nachdenken. Der Grund: Wer einen eigenen Hausstand etwa mit neuen Möbeln gründet, ist nicht mehr über die Hausratversicherung der Eltern geschützt. Möblierte Zimmer wie in Studentenwohnheimen gelten hingegen nicht als eigener Hausstand und sind somit über die elterliche Police mit abgedeckt.

Eine Hausratversicherung leistet bei Schäden etwa durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. WG-Bewohner sind hier im Vorteil: Sie können sich den Beitrag für die Hausratversicherung aufteilen. Bedingung für die WG-Police ist allerdings, dass die Gegenstände in der Wohnung klar den Bewohnern zugeordnet werden können, also: Wem gehört was?

Nicht uninteressant dürfte für Studierende sein, dass ihr oftmals wichtigstes Fortbewegungsmittel, das Fahrrad, über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert ist. Hier kommt es dann auf den einzelnen Vertrag an: Über eine Zusatzklausel kann man das Fahrrad auch versichern, wenn es auf offener Straße geklaut wurde. Voraussetzung dafür ist, dass das Velo mit einem eigenständigen Schloss zum Beispiel an einem Baum angeschlossen wurde. Wer diese Klausel nicht hat, bei dem leistet die Hausratversicherung nur, wenn das Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wurde. Im Zweifel sollten Kunden hier ihren Versicherer oder Vermittler fragen.

2. Die private Unfallversicherung

Sportlich aktiv sein neben dem Studium ist für viele Studierende selbstverständlich. Ereignet sich dabei in der Freizeit ein Unfall mit bleibenden Folgen, sind Studierende kaum abgesichert. Die Gründe:

1.Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht oft kein oder nur geringer Versicherungsschutz.

2.Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Unfällen in der Freizeit.

Mit einer privaten Unfallversicherung haben Studierende nach einem Unfall Anspruch beispielsweise auf:

  • Invaliditätsleistungen in Form einer Kapitalsumme
  • Eine Unfallrente, die individuell bei Vertragsabschluss vereinbart wird
  • Erstattung kosmetischer Operationen
  • Bergungskosten, etwa bei Unfällen im Urlaub
  • Tagegeld und Krankenhaustagegeld
  • Todesfallleistung für Hinterbliebene

3. Die Krankenversicherung

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Studierende sind davon nicht ausgenommen. Wer gesetzlich versichert ist, kann im Rahmen einer Familienversicherung über die Eltern versichert bleiben. Das gilt allerdings nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese Altersgrenze schiebt sich nach hinten, wenn der Studierende etwa ein freiwilliges Jahr oder den freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat.

Wer sich im Studium privat krankenversichern möchte, braucht dafür eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Dafür müssen die Studenten nachweisen, dass sie privat versichert sind. Ist die Befreiung erteilt, gilt sie für die gesamte Dauer des Studiums.

4. Die private Altersvorsorge

Wer im Studium nebenher arbeitet und finanziell Luft hat, Geld zur Seite zu legen, kann das Ersparte etwa in eine Riester-Rentenversicherung investieren. Aus drei Gründen lohnt sich das besonders für junge Menschen:

  1. Je früher man beginnt, desto mehr staatliche Zulagen erhalten die jungen Sparer.
  2. Junge Sparer profitieren langfristig stärker vom Zinseszinseffekt.
  3. Sie brauchen nur eine relativ geringe Eigenleistung, um den vollen Zulagenanspruch zu erhalten.

Bei der Altersvorsorge gilt: Je später man beginnt, desto mehr Geld muss monatlich aufgewendet werden, um die gewünschte Rentenleistung zu erhalten. Der Zinseszinseffekt kommt vor allem denjenigen zugute, die Altersvorsorge nicht als 100-Meter-Sprint sondern als Marathonlauf begreifen.

Um die vollen Zulagen bei der Riester-Förderung zu bekommen, müssen die Sparer 4 Prozent ihres Vorjahreseinkommens in die Riester-Rente einzahlen. Ein Rechenbeispiel:

Wer im vergangen Jahr 10.000 Euro etwa durch Nebenjobs verdient hat, muss monatlich rund 20,50 Euro in die Riester-Rentenversicherung einbezahlen, um die vollen Zulagen von jährlich 154 Euro vom Staat zu bekommen.

Gut zu wissen: Wer unter 25 ist und einen Riester-Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro vom Staat obendrauf.

5. Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Studierenden liegt vermutlich die Vorstellung fern, ihren Job irgendwann nicht mehr ausüben zu können. Nichtsdestotrotz sind sie mit der Tatsache konfrontiert, dass jeder vierte Beschäftigte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird.

Wer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, kann den Wegfall des Lohns mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kompensieren, die in diesem Fall eine monatliche Rente zahlt. Auf staatliche Absicherung sollten Studierende sich nicht verlassen: Denn wer nach 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Sie erhalten lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die die Lebenshaltungskosten in der Regel nicht decken können.

Was Studierende wissen sollten: Wer in jungen Jahren abschließt, zahlt in der Regel weniger Beiträge. Der Grund: Jüngere Menschen sind meistens gesünder und haben weniger Vorerkrankungen. Ihr Risiko, berufsunfähig zu werden, ist dementsprechend geringer.

Und was ist mit der Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie übernimmt die Kosten, wenn man Anderen Schäden zugefügt hat. Weil diese Kosten im Extremfall existenzbedrohend sein können, brauchen natürlich auch Studierende den Haftpflichtversicherungsschutz. Junge Erwachsene sind dabei während ihres Erststudiums unabhängig vom Alter über die Eltern haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für den Bachelor- als auch für Master-Studiengang.

Wer danach ein zweites Studium aufnimmt, braucht hingegen eine eigene Haftpflichtversicherung. Diese Phase ist nicht mehr über die elterliche Versicherung abgedeckt.

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