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Gegen Einbruch versichern
In nur wenigen Minuten haben Einbrecher die Wohnung verwüstet. Sie zerstören Glasscheiben und Möbel, durchwühlen die Schränke und stehlen Wertgegenstände. Doch der materielle Schaden kann ersetzt werden – wenn die Bewohner richtig versichert sind.
Mit dem Beginn der dunklen Jahreszeit steigt die Zahl der Einbrüche. Mehr als 150.000 waren es im letzten Jahr. Nicht einmal jeder fünfte Fall konnte aufgeklärt werden. Zum „Tag des Einbruchschutzes“ am 29. Oktober beriet die Polizei rund um die Sicherheit fürs Zuhause. Dabei geht es nicht allein um den Schutz der Wohnung, etwa mit besseren Schlössern. Auch ihre Versicherungspolice sollten Verbraucher regelmäßig überprüfen.
Bei einem Einbruch ersetzt üblicherweise die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Das gilt nicht nur für aufgebrochene Türschlösser, zerschlagene Fensterscheiben und beschädigtes Mobiliar, sondern auch für Schmuck oder Musikinstrumente. Wichtig ist, dass die Höhe der Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, erklären die Barmenia Versicherungen. Um eine Unterversicherung zu vermeiden und für eine problemlose Regulierung des Schadens, darf der Hausrat nicht zu niedrig versichert sein.
Wertsachen fotografieren und Belege aufbewahren
Nicht nur der Gesamtwert des Hausrats ist für die Versicherung wichtig, sondern auch die Art der Wertgegenstände. Wer besonders viel Schmuck, Bargeld oder Sparbücher zu Hause aufbewahrt, muss diese sicher verschließen, etwa in einem Safe. Zudem sollte in diesem Fall die Entschädigungsgrenze unbedingt erhöht werden. Ansonsten hat der Geschädigte unter Umständen „grob fahrlässig“ gehandelt. Das gilt auch, wenn die Wohnungstür nur zugezogen und nicht abgeschlossen wurde. Dann kann die Versicherung den Schadenersatz sogar ganz streichen.
Betroffene sollten der Versicherung und Polizei schnellstmöglich – üblicherweise innerhalb von zwei Wochen – eine Liste der gestohlenen Gegenstände geschickt haben. Eine solche Frist ist oft Teil der Versicherungsbedingungen. Auf dieser sogenannten Stehlgutliste muss der Neuwert des Diebesgutes angegeben werden. Teure Wertsachen sollten immer gründlich erfasst sein, am besten mit Fotos und Rechnungen.Damitkannder Geschädigte eindeutig belegen, dass er die Gegenstände besessen hat.