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Nicht immer entspricht das ausgesuchte Urlaubsziel den Vorstellungen bei der Buchung. Hier scheint alles in bester Ordnung.
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Richtig gegen Reisemängel vorgehen

Endlich Urlaubszeit! Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude hat ihren Höhepunkt erreicht – doch dann kommt das Flugzeug viel zu spät oder das Hotel hält nicht, was es verspricht. Schnell ist die gute Stimmung im Keller. Viele Probleme lassen sich direkt vor Ort mit dem Hotelpersonal oder Reiseleiter klären. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit einer Erstattung. Auf der sicheren Seite sind Urlauber mit einer Pauschalreise. Diese besteht mindestens aus zwei Leistungen, zum Beispiel Flug und Hotel. Die Ansprüche sind im Reisevertrag festgelegt.

Bereits die Anreise kann zur Zerreißprobe für die Nerven werden: Der Flug hat Verspätung. Wenn die Urlauber mindestens drei Stunden später als geplant am Zielort ankommen, besteht bei den meisten Fluggesellschaften ein Anspruch auf Entschädigung. Außergewöhnliche Umstände wie Streik, Sturm und Nebel sind jedoch häufig davon ausgenommen. Ein weiteres Problem, das die Urlaubsstimmung dämpft: verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Gepäck. Hier greift die Reise-Gepäckversicherung. Die Versicherungssumme für verlorenes oder verspätetes Gepäck ist insgesamt auf zehn Prozent begrenzt und liegt bei maximal 400 Euro.

Für Reisende, die sich ihren Urlaub individuell zusammengestellt oder über ein Reiseportal eine sogenannte Mischform aus Individual- und Pauschalurlaub gebucht haben, kann sich eine Erstattung bei Reisemängeln als schwieriger erweisen. Wer über einen Privatanbieter eine Ferienwohnung bucht, kann höchstens mit einer Mietminderung rechnen. Als Grundlage für eine Erstattung ist die sofortige Reklamation vor Ort wichtig. Die Reisenden sollten Mängel unverzüglich melden und Fotos machen sowie Adressen von eventuellen Zeugen notieren. So lässt sich der Schaden am einfachsten und schnell nachweisen.

Bisher galt eine Frist von einem Monat, um Mängel bei dem Veranstalter geltend zu machen. Am 1. Juni trat jedoch das neue Reiserecht in Kraft. Seitdem haben Urlauber nun zwei Jahre Zeit, um Mängel zu melden. Allerdings sollte beachtet werden, dass die Chance auf eine höhere Entschädigung mit der Zeit geringer wird. Wie viel die enttäuschten Urlauber tatsächlich zurückverlangen können, liegt am Ausmaß der Probleme. Schmutz, Ungeziefer und Baulärm wiegen schwerer als das Fehlen des versprochenen Meerblicks. Eine Beschwerde ist jedoch ratsam, sobald das Hotel nicht den angegebenen Standards entspricht. Des Weiteren sollte auch an eine Reiseversicherung für Krankheitsfälle, einen Reiserücktritt oder Unfall gedacht werden. Denn, wer gut abgesichert ist, kann den Urlaub entspannt genießen.

Quelle neues Reiserecht: Recht im Tourismus - neues Reiserecht 2018

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Marina Weise-Bonczek

Marina Weise-Bonczek

Pressekontakt Pressereferentin Krankenversicherungen +49 202 438-2718