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So sind Schäden durch Naturgefahren versichert
Überflutete Keller, abgedeckte Dachziegel, zerbeulte Autos: In den nächsten Stunden könnte Sturmtief "Thomas" das Potential entwickeln, unser Hab und Gut in Mitleidenschaft ziehen. Wie diese Schäden im Einzelnen versichert sind - sei es bei Hochwasser oder Stürmen, Blitzen, Hagelschauern oder Starkregen - ist in diesem Überblick für Sie zusammengestellt.
Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung und Rückstau
Gebäude und Hausrat
Bei einem Hochwasser sind diejenigen Verbraucher auf der sicheren Seite, die eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Über eine reine Wohngebäudeversicherung sind Hochwasserschäden in der Regel nicht versichert. Kommt es zu Überschwemmungen und Erdrutschen durch Starkregen, leistet ebenfalls die Elementarschadenversicherung für die Schäden an Gebäuden.
Die Elementarschadenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung angeboten und kann auch nur in Kombination damit abgeschlossen werden. Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherungsschutz übernimmt die Kosten für:
- die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z.B. Garage oder Schuppen),
- die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes,
- den eventuellen Abriss des Gebäudes,
- oder Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.
Auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, können versichert werden.
Schäden am Inventar eines Hauses sind über die Hausratversicherung geschützt – sofern die Hausratversicherung über den Elementarversicherungsschutz verfügt. So wie bei der Wohngebäude- kann die Hausratversicherung um den Naturgefahrenschutz erweitert werden.
Kraftfahrzeuge
Autofahrer, deren Wagen bei einer Überschwemmung beschädigt wurde, sind durch die Teilkaskoversicherung geschützt. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt diese Schäden ebenfalls ersetzt.
Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überspannung
Gebäude und Hausrat
Vom Sturm abgedeckte Dachziegel, beschädigte Fassaden und zerbrochene Fensterscheiben: Wenn das Haus oder seine Nebengebäude durch Sturm ab Windstärke 8 (62 km/h) in Mitleidenschaft gezogen wurden, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Schäden auf.
Über die Hausratversicherung sind Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Hat beispielsweise ein Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar gemacht, dann ist der Hausratversicherer der beste Ansprechpartner.
Kraftfahrzeuge
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto, die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden.
GUT ZU WISSEN: Was ist nach einem Schaden zu tun?
- Informieren Sie Ihren Versicherer: Um zügig an das Geld zu kommen, sollten die Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden. Das sollte unbedingt erfolgen, bevor Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden.
- Halten Sie Schäden gering: Direkt nach einem Unwetter sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen, sollten möglichst weggeräumt werden.
- Riskieren Sie nichts: Nichts ist so wertvoll wie Ihr Leben oder das Leben Anderer. Riskante Rettungsversuche sollten unbedingt vermieden werden, um Hab und Gut zu sichern.
- Dokumentieren/ belegen Sie den Schaden: Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos und Kaufbelege dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.