Pressemitteilung —
Barmenia Krankenversicherung ordnet Angebot in der Zahnzusatzversicherung neu
Köln/Wuppertal, 5. Oktober 2026 – Die Barmenia Krankenversicherung AG richtet ihr Angebot in der Zahnzusatzversicherung neu aus und führt zum 1. November 2026 die Tariflinie „Mehr Zahn Kompakt“ ein. Mit vier Tarifstufen erhalten Kundinnen und Kunden eine übersichtliche Auswahl und die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Die neue Tariflinie bündelt Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie in einem Tarif. Versicherte können zwischen Leistungsstufen mit 70, 80, 90 und 100 Prozent wählen.
„Menschen wünschen sich heute oftmals Lösungen, die einfach verständlich sind und sich an veränderte Lebenssituationen anpassen lassen“, sagt Christian Ritz, Vorstand Gesundheit der BarmeniaGothaer. „Mit der neuen Tariflinie schaffen wir genau diese Verbindung aus Orientierung, Flexibilität und verlässlichem Schutz. So begleiten wir unsere Kundinnen und Kunden langfristig und stärken unsere Position in einem wichtigen Wachstumsfeld.“
Zahnschutz, der sich an veränderte Bedürfnisse anpassen lässt
Mit der Tarifstufe „Mehr Zahn Kompakt 70“ erweitert der Versicherer sein Angebot und bietet Versicherten einen Einstieg in die Zahnzusatzversicherung. Gleichzeitig eröffnet die Tarifstufe die Möglichkeit, den Zahnschutz später an veränderte Bedürfnisse anzupassen. So können Kundinnen und Kunden den Schutz zum 21. Geburtstag oder einmalig nach sieben Versicherungsjahren ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten erhöhen.
Zu den abgesicherten Leistungen gehören unter anderem Zahnprophylaxe inklusive Professioneller Zahnreinigung, hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Aufbissschienen sowie schmerzlindernde Maßnahmen. Auch Leistungen für Implantate, Kronen, Brücken und Inlays sowie kieferorthopädische Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind eingeschlossen. Zahnaufhellungen sind alle zwei Jahre bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro abgedeckt.
Während Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe in den Tarifstufen 80, 90 und 100 jeweils zu 100 Prozent abgesichert sind, beträgt die Erstattung in der Tarifstufe 70 jeweils 70 Prozent. Beim Zahnersatz und bei der Kieferorthopädie richtet sich die Erstattung nach der gewählten Tarifstufe. Die Kosten der Regelversorgung beim Zahnersatz sind in allen vier Tarifstufen zu 100 Prozent versichert.
Kieferorthopädische Leistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Kieferorthopädische Behandlungen können bereits im Kindes- und Jugendalter notwendig werden. Deshalb umfasst „Mehr Zahn Kompakt“ entsprechende Leistungen für Kinder und Jugendliche – unabhängig vom Grad der Zahnfehlstellung. Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt. Auch für Erwachsene besteht Versicherungsschutz für kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung erforderlich werden.
Schutz mit Wechselvorteil und Blick auf die Zukunft
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten. Nach Vertragsschluss können Leistungen direkt im Rahmen der Leistungsstaffel in Anspruch genommen werden. Für die ersten vier Kalenderjahre gelten dabei festgelegte Höchstgrenzen, die ab dem fünften Kalenderjahr entfallen. Ausgenommen sind Leistungen für Zahnprophylaxe. Für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen gilt eine eigene Leistungsstaffel. Diese ist ausschließlich auf die ersten zwei Kalenderjahre begrenzt. Bei unfallbedingten Behandlungen gilt keine Leistungsstaffel.
Kundinnen und Kunden, die bereits mindestens sechs Monate eine Zahnersatzversicherung vereinbart hatten und diese unmittelbar vor dem Versicherungsbeginn beenden, profitieren von einem Wechselvorteil: Die Leistungsstaffel entfällt dann bereits ab dem dritten Kalenderjahr.
Mit der Tariflinie „Mehr Zahn Kompakt“ berücksichtigt die Barmenia Krankenversicherung auch mögliche Veränderungen in der Zahnmedizin und im Gesundheitssystem. Die tariflich vereinbarten Leistungen bleiben auch dann bestehen, wenn sich die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Heilfürsorge künftig verändern. Eine Innovationsgarantie stellt zudem sicher, dass medizinisch notwendige zahnmedizinische Behandlungsmethoden auch dann versichert sind, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht existieren.
Weitere Informationen zur Tariflinie finden sich im beigefügten Produktblatt und unter www.barmeniagothaer.de
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