Pressemitteilung -
O'zapft is! – und wie ist man beim Oktoberfest versichert?
Köln, 20. September 2019 – Für viele ist es Tradition, für einige andere ein „Muss man mal gemacht haben“-Event. Diesen Samstag startet das Münchner Oktoberfest in die 186. Runde und kann bis zum 6. Oktober besucht werden. Vielerorts auch als „Wiesn“ bekannt, wird das Fest jährlich von Millionen besucht, die bei heiterer Stimmung ausgiebig feiern. Doch wo viele Menschen sind, wird es meistens sehr eng und es kann einiges passieren. Die Gothaer Experten beantworten deshalb die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz.
Wer zahlt meine Arztkosten wenn ich in einem Bierzelt oder auf dem Festgelände ausrutsche oder mich an zerbrochenen Gläsern schneide?
Laut Unfallexperte Ralf Mertke, helfe in einem solchen Vorfall die gesetzliche oder private Krankenversicherung aus. Dabei rechne der behandelnde Arzt die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Komme es durch den Unfall zu Langzeitfolgen, so Mertke, leiste eine private Unfallversicherung finanzielle Unterstützung.
Was passiert wenn ich die Tracht eines anderen aus Versehen mit Getränken oder einer Zigarette ruiniere?
„Falls man im Gedränge einen anderen versehentlich verletzt oder dessen Kleidung beschädigt, hilft eine Privathaftpflicht-Versicherung, die in der Regel die Forderungen des Geschädigten begleicht. Diese Versicherung sollte aber sowieso bei jedem Erwachsenen ‚Standard‘ sein“, erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte der Gothaer.
Bier vor Vier: Bin ich trotz Alkoholkonsum noch versichert?
Die meisten Versicherungen decken auch Unfälle oder Schäden ab, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Ausschlaggebend ist hier allerdings immer das Maß - und vor allem wie viele davon. Im Vergleich zu normalen Gläsern, umfassen zwei Maßkrüge zwei Liter Bier. Problematisch kann es schließlich für denjenigen werden, der sich systematisch volllaufen lässt. Im schlimmsten Fall kommt es zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Ich gerate in eine Schlägerei. Wer kommt für die Kosten auf?
Dies ist ein heikler Fall, bei dem es darauf ankommt, wer die Schlägerei angefangen hat, beziehungsweise ob beide Parteien zugeschlagen haben. Grundsätzlich gilt: Bei vorsätzlicher Schädigung, vor allem wenn sie unter Alkoholeinfluss geschieht, riskiert man seinen privaten Haftpflichtschutz. Wird man allerdings ungewollt Opfer von Schlägen, muss der Verursacher für die entstehenden Kosten und sogar Spätfolgen aufkommen. Im schlimmsten Fall gehen Personenschäden in die Millionen, besonders bei langen Klinik-Aufenthalten und anschließender Berufsunfähigkeit. Auf der sicheren Seite ist man daher auch hier wieder mit einer privaten Unfallversicherung.
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