Direkt zum Inhalt springen
Unerlaubtes Laub: Wer nicht kehrt, muss zahlen

Pressemitteilung -

Unerlaubtes Laub: Wer nicht kehrt, muss zahlen

  • Gesetzliche Pflicht zum Laub- bzw. Schneekehren
  • Laub kann für Fußgänger zur Rutschfalle werden
  • Eigentümer oder Mieter haften für Fahrlässigkeit


Köln, den 31. Oktober 2019 – Den Herbst verbinden viele neben kälteren Temperaturen vor allem mit einem: Laub. Auch wenn mit der bunten Färbung der Blätter schnell ein romantisches Herbstgefühl entfacht, können genauso Probleme für Hausbesitzer oder Vermieter entstehen. Nicht ohne Grund sind Hauseigentümer verpflichtet, regelmäßig Laub zu fegen. Schließlich kann nasses Laub für Fußgänger zu Gefahr werden, wenn diese darauf ausrutschen. Eine Haftpflichtversicherung kann an dieser Stelle entlasten.

Nasses Laub kann zu fahrlässiger Körperverletzung führen

Kommt ein Passant durch glitschiges Laub auf dem Grundstück zu Schaden, kann sogar der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum stehen. Hohe Behandlungskosten und Schmerzensgeldforderungen sind die Folge. Am Ende können Hauseigentümer dafür haftbar gemacht werden. Jörg Kranz, Leiter Privatkunden der Gothaer Allgemeinen Versicherung, rät: „Der Inhaber eines selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses kann sich einfach schützen, weil die meisten Privat-Haftpflichtversicherungen den entsprechenden Versicherungsschutz bieten. Eigentümer, die ihre Häuser nicht selbst nutzen, sollten sich hingegen mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftlicht absichern.“


Auch Mieter können haften

Allerdings können Eigentümer die Pflicht zum Laubkehren an ihre Mieter abgeben. Dieses muss im Mietvertrag festgehalten werden. Ist das so geregelt, kann der Mieter im Schadenfall ebenfalls mit Haftpflichtansprüchen konfrontiert werden.
Eine besondere Regelung gilt für Eigentumswohnungen: „Denn verunglückte Fußgänger können gegenüber allen Eigentümern Ansprüche geltend machen“, wie Kranz hervorhebt. Die Haftung des Eigentümers gelte übrigens auch dann, wenn er die Eigentumswohnung vermietet hat. Deshalb sollten die Eigentümer von Eigentumswohnungen darauf achten, dass für die Eigentümergemeinschaft eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung besteht.
Was im Fall der Fälle beruhigt: Der Versicherer hilft auch, unberechtigte oder überzogene Schadenersatzansprüche abzuwehren. „Das ist umso bedeutsamer, als es angesichts der unsicheren Rechtslage leicht zu langwierigen und kostspieligen juristischen Scharmützeln kommen kann“, wie Kranz aus den täglichen Erfahrungen zu berichten weiß.


Unklare Lage zur Kehr-Häufigkeit

Eine Frage in diesem Zusammenhang ist unklar: Wie häufig der Besen geschwungen werden muss. Das entscheiden im Zweifelsfall die örtlichen Gerichte ganz unterschiedlich. Nur so viel steht fest: „Türmt sich das Laub zu Bergen, muss häufiger gefegt werden“, erläutert Kranz.

Übrigens: Eine gewisse Entwarnung hingegen kann für Eigentümer von Eichen und Kastanien gegeben werden. Anders als herabfallende Äste gehören herabfallende Kastanien und Eicheln zum allgemeinen Lebensrisiko. Dem Besitzer der Bäume ist nach gängiger Rechtsprechung nicht zuzumuten, die Äste vollständig zurückzuschneiden, um das Tragen von Früchten zu verhindern. Fallen sie beispielweise auf ein Auto, bleibt der Fahrzeughalter auf den Kosten sitzen.


Themen

Kategorien


Der Gothaer Konzern ist mit 4,4 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 4,1 Mio. Versicherten eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden und vielfältige digitale Services und Angebote.

Kontakt

Martina Faßbender

Martina Faßbender

Pressekontakt Konzern Pressesprecherin, Leitung Unternehmenskommunikation +49 221 308-34531
Marina Weise-Bonczek

Marina Weise-Bonczek

Pressekontakt Pressereferentin Gesundheit und Corporate +49 202 438-2718 BarmeniaGothaer, Wuppertal
Ulrich Otto

Ulrich Otto

Pressekontakt Referent für Konzern- und Gesundheitsthemen +49 221 308-34614
Ines Jochum

Ines Jochum

Pressekontakt Referentin für Renten- und Lebensversicherung, Nachhaltigkeit 0221 308 34287
Jule Müller

Jule Müller

Pressekontakt Pressereferentin Kompositversicherungen +49 202 438-1932 BarmeniaGothaer, Wuppertal
Verena Wanner

Verena Wanner

Pressekontakt Pressereferentin Spenden und Sponsoring 0202 438-2010 BarmeniaGothaer, Wuppertal
Martina Cohrs (in Elternzeit)

Martina Cohrs (in Elternzeit)

Pressekontakt Leitung Externe Kommunikation +49 202 438-2834