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Rund 2,68 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig – und die Zahl steigt
Rund 2,68 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig – und die Zahl steigt

Pressemitteilung -

Wenn gute Pflege teuer wird

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wächst. Rund 2,68 Millionen Menschen zählte das Statistische Bundesamt 2015. In vierzig Jahren werden es doppelt so viele sein. Doch schon heute reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei weitem nicht aus, um im Pflegefall rundum versorgt zu sein.

Die Pflegeversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen: Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss in die Soziale Pflegeversicherung einzahlen. Bei Angestellten fließen die Beiträge direkt vom Gehalt in die Pflegekasse. Privat Krankenversicherte schließen in der Regel bei ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen die Private Pflegepflichtversicherung ab. Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung übernimmt in beiden Fällen etwa die Hälfte der anfallenden Kosten der Pflege. Die andere Hälfte muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen, entweder aus seiner Rente oder zusätzlich mithilfe von Ersparnissen. Reicht auch das nicht aus, geht der Staat in Vorleistung. Einen Teil der Kosten müssen Ehegatten, Lebenspartner oder die Kinder erstatten. Für die Betreuung in einem Pflegeheim beläuft sich der Eigenanteil in der Regel auf rund 2.000 Euro im Monat.

Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut. Hierfür können die Betroffenen unterschiedliche Leistungen in Anspruch nehmen. Zunächst muss jedoch der Medizinische Dienst der Krankenkassen beziehungsweise bei Privatversicherten das Unternehmen Medicproof beurteilen, ob ein Mensch pflegebedürftig ist. Fällt das Waschen schwer? Kann sich der Betroffene noch allein versorgen? Anhand solcher Fragen wird der Pflegegrad berechnet, nach dem sich die Leistung staffelt. Fünf Pflegegrade ersetzen seit Jahresbeginn die bisherigen Pflegestufen I bis III. Mit der Gesetzesänderung erhalten alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Versicherung, unabhängig davon, ob sie körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt sind. Ab dem zweiten Pflegegrad besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Das können die Betroffenen nutzen, etwa um eine Reinigungskraft einzustellen oder pflegende Familienangehörige zu entschädigen. Ein ambulanter Pflegedienst darf seine Arbeit als Pflegesachleistung in Rechnung stellen. Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegeversicherung bis zu 1.995 Euro im Monat.

Ob im Heim oder zu Hause: Private Zusatzpolicen zur Pflegeversicherung helfen dabei, die finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abzumildern. Sie entlasten die Familienangehörigen und schaffen Spielraum für eine Betreuung nach eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen. Die Höhe der monatlichen Beiträge hängt davon ab, wie alt der Versicherte bei Vertragsschluss ist und wie hoch die ergänzende Absicherung gewählt wird. Die Barmenia empfiehlt, eine Pflegezusatzversicherung möglichst früh abzuschließen. Denn mit höherem Alter ist auch der Beitrag vergleichsweise höher. Deshalb lohnt sich der zusätzliche Schutz besonders für jüngere Leute – auch weil der Pflegebedarf, unter anderem wegen der steigenden Lebenserwartung, weiter zunehmen wird.

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Marina Weise-Bonczek

Marina Weise-Bonczek

Pressekontakt Pressereferentin Krankenversicherungen +49 202 438-2718