Pressemitteilung -
Wer zahlt, wenn der Keller unter Wasser steht?
- Heute südlich der Donau teils ergiebiger Dauerregen und Unwetter
- Wohngebäude- und Hausratversicherungen allein nicht ausreichend
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Umfassender Versicherungsschutz im Falle von Starkregen und
Überschwemmungen nur mit zusätzlicher Elementardeckung - Fünf Tipps zum Vorgehen im SchadenfallKöln
In der vergangenen Woche zeigte sich endlich der Sommer. Das Wochenende war in vielen Regionen brütend heiß. Nach der Hitze folgt jetzt mancherorts Dauerregen und Starkregen. Laut Deutschem Wetterdienst wird es südlich der Donau und im südlichen Bayerischen Wald bis zum Abend Dauerregen mit Gesamtmengen zwischen 40 und 60 l/qm geben. An den Alpen und im Vorland bis in die Nacht zum Mittwoch werden Regenmengen zwischen 60 und 90 l/qm in 48 Stunden mit Unwetter erwartet. Stellenweise – bevorzugt vom Bayerischen Oberland über das Chiemgau bis zur Salzach – sind extreme Mengen zwischen 90 und 150 l/qm möglich. Durch die Unwetter können an Häusern und Autos sowie am Hausrat hohe Schäden entstehen, wenn etwa Hagelkörner vom Himmel prasseln oder der Starkregen in Keller eindringt. Damit Haus- und Wagenbesitzer nach einem Schaden schnellstmögliche Hilfe bekommen, sind Versicherungen wichtig – aber auf die richtigen kommt es an.
Essenziell: Elementardeckung
Was viele nicht wissen: Wohngebäude- und Hausratversicherung decken nicht alle Naturereignisse ab. „Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig. Nur dann ist eine Übernahme der Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks durch die Versicherung möglich“, erklärt Patrick Prüss, Leiter Produkte und Innovation im Komposit Privatkunden bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG. Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt zusätzlich für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf – diese ersetzt bei Schäden den Wiederbeschaffungswert.
Hagelschäden an Autos sind wiederum über die Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Wie sollten sich Versicherungsnehmer im Schadenfall verhalten?
-Den Schaden sofort melden! Versicherungsnehmer sollten ihren Versicherer so schnell wie möglich über einen Schadenfall informieren. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann später nachgereicht werden.
- Folgeschäden vermeiden! Versicherungsnehmer sollten alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – zum Beispiel beschädigte Dachfenster mit einer Plane abdecken, Wasser abpumpen oder Einrichtungsgegenstände, sofern ohne Gefährdung möglich, aus dem Keller in Sicherheit bringen.
- Dokumentieren! Schäden in Fotos und Videos genau festhalten.
- Rücksprache! Bevor Versicherungsnehmer eine Reparatur in Auftrag geben, sollten sie unbedingt Rücksprache mit ihrem Versicherer halten.
- Archivieren! Quittungen, beispielsweise von Reparaturarbeiten, für die Steuererklärung aufheben.
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Der Gothaer Konzern ist mit 4,5 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und rund 4,1 Mio. versicherten Mitgliedern eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.