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Kategorien: fristen

Adobe Stock | Halfpoint | 128513014

Weihnachtsgeschenke - Umtauschrecht schon vor dem Kauf abklären

​Das Weihnachtsgeschäft folgt im Prinzip dem gleichen Muster: Zunächst findet ein Sturm auf die Warenhäuser statt, die Leute kaufen, was das Zeug hält. Dann folgen die Feiertage: Es wird ruhig. Anschließend bricht der Sturm erneut los, wenn unzufriedene Beschenkte in die Warenhäuser strömen, um Ungeliebtes umzutauschen. Doch nicht immer ist das Umtauschen wegen Nichtgefallen problemlos möglich.

Herbstcheck

Stichtag: Kfz-Versicherung jetzt wechseln

Mal eben die Kfz-Versicherung wechseln? Das geht in der Regel nur zum Jahresende. Wer im neuen Jahr zu einer anderen Versicherung möchte, muss seinen Vertrag bis zum 30. November kündigen. Sonst verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr.