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Von Bürobesuch bis Kuli-Klau - was Sie am Arbeitsplatz rechtlich beachten sollten
Das Smartphone im Büro aufladen oder den Hund mitbringen? Bei toleranten Chefs oft kein Problem. Doch was ist rein rechtlich erlaubt? Was kann der Arbeitgeber verbieten und wann droht eine Abmahnung oder gar eine Kündigung? Nadine Flöter-Kühne von der Kanzlei Dr. Schubert & Kollegen weiß, was man am Arbeitsplatz darf - und was man lieber sein lässt.
Geburtstag, Einstand oder Abschied – wie weit darf eine Feier im Büro gehen?
Eine Flasche Sekt, ein bisschen Musik und dazu noch ein paar Luftschlangen – schließlich muss der Geburtstag der Kollegin gebührend gefeiert werden. Aber ist das auch erlaubt? Die ROLAND-Partneranwältin rät zur Vorsicht: "Eine Feier im Büro sollte sich stets im üblichen Rahmen halten." Und das nicht während der Arbeitszeit, sondern nur in der Pause! Auch ein Schluck Sekt oder Bier kann problematisch werden: "Auf den Ausschank von Alkohol sollte verzichtet werden, zumal Alkohol am Arbeitsplatz oft ohnehin ausdrücklich untersagt ist", so die Rechtsexpertin. E-Zigaretten liegen mittlerweile voll im Trend. Doch auch wenn der Genuss der elektronischen Alternative keinen klassischen Zigarettenrauch verbreitet, gilt Rücksichtnahme: "Die Kollegen sollten während der Feier nicht gestört oder beeinträchtigt werden", so Nadine Flöter-Kühne. "Soweit der Arbeitgeber und auch die Kollegen keine Einwände haben, kann eine E-Zigarette in der Pause 'geraucht' werden." Natürlich muss die Feier-Location anschließend wieder ordentlich hinterlassen werden.
Privat surfen oder telefonieren – was darf ich im Büro?
Mit dem Diensttelefon einen Arzttermin ausmachen oder kurz mal im Internet nach der nächsten Bahnverbindung schauen: Was man zu Hause nicht schafft, kann man doch schnell auf der Arbeit nachholen. Oder nicht? Rechtsanwältin Nadine Flöter-Kühne rät zur Vorsicht: "Soweit private Gespräche über das Bürotelefon geführt werden, zahlt der Arbeitgeber die Kosten für das Telefonat. Das wird nicht von allen Arbeitgebern akzeptiert." Dafür kann es eine Abmahnung oder sogar die Kündigung geben. Gleiches gilt für das Aufladen des geliebten Smartphones am Arbeitsplatz, denn der Arbeitgeber zahlt schließlich auch den Strom. Wer privat im Internet surft, kann ebenso in Schwierigkeiten geraten: "Soweit eine Vereinbarung besteht oder der Arbeitgeber dies gestattet hat, ist die private Nutzung erlaubt", so Nadine Flöter-Kühne. Andernfalls muss der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass er nicht am Dienstcomputer surfen darf – am eigenen Smartphone aber schon. Doch Achtung! Dies gilt in der Regel nicht für die Arbeitszeiten, sondern nur für die Pausen.
"Chefsache" – worauf man im Umgang mit Büro-Eigentum achten sollte
Wem ist das nicht schon mal passiert? Kurz vor Feierabend noch schnell etwas notiert und schon ist der Firmenkuli aus Versehen eingesteckt. Aber ist das schon Diebstahl? Auf jeden Fall! Auch wenn es kleinlich erscheint: "Der Wert des Gegenstands hat bei der Frage eines Diebstahls keinen Einfluss", so die Rechtsexpertin. "Auch das 'Mitgehenlassen' von Kleinigkeiten kann zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung führen." Wer seine privaten Unterlagen im Büro druckt oder kopiert, muss ebenfalls mit Konsequenzen rechnen – denn auch Tinte und Papier zahlt der Arbeitgeber. Toleranter ist der Chef meist, wenn es um die individuelle Gestaltung des Arbeitsplatzes geht, "soweit der gewünschte Firmenauftritt, der Mitarbeiter oder gar die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigt wird", so Rechtsanwältin Nadine Flöter-Kühne. "Allerdings hat der Arbeitgeber das Hausrecht und kann daher bestimmen, wie es dort aussehen soll."
Privater Besuch am Arbeitsplatz – worauf man achten sollte
Über Besuch am Arbeitsplatz freut sich fast jeder. Doch wer Freunde und Familie ins Büro einladen möchte, sollte vorher beim Chef nachfragen. Denn Rechtsanwältin Nadine Flöter-Kühne weiß: "Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und damit auch die Möglichkeit, Personen den Zutritt zum Arbeitsplatz zu versagen." Ein Verbot kann zum Beispiel mit den Datenschutzbestimmungen oder mit der Wahrung von Betriebsgeheimnissen zu tun haben. Ist der Arbeitgeber einverstanden, darf der Besuch vorbeikommen – jedoch sollte man das private Vergnügen in die Pausenzeiten legen. Auch beim Thema Haustier gilt: "Lieber einmal mehr als einmal zu wenig beim Chef nachfragen." Denn wer seinen geliebten Vierbeiner mit zur Arbeit bringen möchte, braucht das Einverständnis des Arbeitgebers. Nadine Flöter-Kühne rät außerdem: "Die Tiere sollten sich im Büro auch benehmen – und die Tierbesitzer müssen auf ihre Kollegen Rücksicht nehmen." Wer Angst vor Tieren hat oder sogar allergisch reagiert, könnte über den haarigen Besuch weniger erfreut sein.