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Es ist ein ständiger, praktischer Begleiter in allen Lebenslagen: das geliebte Smartphone. So möchten die meisten Menschen auch während der Arbeit nur ungern darauf verzichten, erreichbar zu sein, Mails zu checken oder schnell mal etwas zu googeln. Klar, dass viele Arbeitgeber das gar nicht gern sehen. Doch was ist in puncto Handynutzung eigentlich erlaubt, was verboten?
Die fünfte Jahreszeit steht vor der Tür! Wenn die jecken Tage starten, wird in den Karnevalshochburgen der Ausnahmezustand ausgerufen. Doch auch an Karneval, Fasching oder Fastnacht – wie es je nach Region heißt – kann es manch einem zu bunt werden. Der ROLAND-Partneranwalt Frank Braun von der Kanzlei Rechtsanwälte Braun & Partner gibt Tipps für ein närrisches Treiben ohne rechtlichen Ärger.
Das Smartphone im Büro aufladen oder den Hund mitbringen? Bei toleranten Chefs oft kein Problem. Doch was ist rein rechtlich erlaubt? Was kann der Arbeitgeber verbieten und wann droht eine Abmahnung oder gar eine Kündigung? Nadine Flöter-Kühne von der Kanzlei Dr. Schubert & Kollegen weiß, was man am Arbeitsplatz darf - und was man lieber sein lässt.
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